Barrierefreiheitserklärung

Einführung

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website www.dinnebiergruppe.de der Autohaus Dinnebier GmbH, Lindenbergerstr. 6, 19322 Wittenberge.

Verpflichtung zur Barrierefreiheit

Autohaus Dinnebier GmbH ist bemüht, seine Website barrierefrei und für alle Nutzer zugänglich zu machen. Dabei orientieren wir uns an den Leitlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines – WCAG) 2.1, um Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen den Zugriff auf Informationen und Services ebenso leicht wie möglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise barrierefrei. Einige Teile sind aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen bisher nicht vollständig barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte (Auswahl):

Einige Grafiken enthalten keine aussagekräftigen Alternativtexte.

Einige PDF-Dateien sind aktuell schwer zugänglich für Bildschirmleser.

Einige Kontraste (z.B. bei Text- und Hintergrundfarben) erfüllen die WCAG-Kriterien bisher nicht in vollem Umfang.

Maßnahmen zur Verbesserung

Wir überarbeiten vorhandene Bilder und Grafiken, um aussagekräftige Alternativtexte hinzuzufügen.

PDF-Dateien werden schrittweise barrierefrei gemacht.

Farbkontraste werden geprüft und bei Bedarf für eine verbesserte Erkennbarkeit optimiert.

Unsere Entwicklungsprozesse werden geschult, um künftig Barrierefreiheit von Beginn an mitzudenken.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf dieser Website Barrieren feststellen, Fragen zur Barrierefreiheit haben oder Verbesserungsvorschläge machen wollen, wenden Sie sich gerne an:

Kontaktadresse:
Autohaus Dinnebier GmbH
Lindenbergerstr. 6
19322 Wittenberge

Telefon: +493877-9549220
Telefax: +493877-402337
E-Mail: anfrage@dinnebiergruppe.de


Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Anliegen zum Thema Barrierefreiheit bei dieser Website gar keine oder keine zufriedenstellende Beachtung gefunden haben, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Informationen zum Verfahren erhalten Sie zum Beispiel beim Behindertenbeauftragten Ihres Bundeslandes.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de